Gewalt

Das Gewaltmonopol des Staates – abgesichert durch Verfassung, Gesetze und Strafsanktionen – sorgt für Ordnung und Sicherheit in der Gesellschaft. Spätestens seit dem Tod Benno Ohnesorgs sind die Aktionisten nicht mehr bereit, dieses Monopol zu respektieren. Der desolate und menschenverachtende Zustand von Staat und Gesellschaft berechtigt sie, so meinen sie, gewalttätige Mittel einzusetzen. Außerordentlich anschaulich begründet dies Negt am 13.4.1968 anläßlich des Attentats auf Dutschke in seiner Rede zum Thema „Politik und Gewalt“ auf dem Frankfurter Römerberg[1]:

„Nicht der Polizist Kurras oder der Attentäter Bachmann haben ihre Taten zu verantworten. Deren Namen und deren Herkunft sind genauso belanglos wie ihre Bestrafung. In Wirklichkeit sitzen die „Machthaber“ des Staates in kollektiver Verantwortung und kollektiver Haftung auf der Anklagebank. Sie selbst und die Gesellschaft insgesamt stiften objektiv zum politischen Mord und zur Vernichtung politischer Minderheiten an. Spätestens seit dem Verbot der KPD im Jahre 1956 und den ihnen folgenden Kommunistenprozessen sorgt eine politische Straf – und Klassenjustiz für die Vernichtung innenpolitischer Gegner. In einem bedrohlichen Pogrom-Klima gehen die staatlichen Funktionsträger – unterstützt von der Springer – Presse gegen die politisch aktiven Studenten und Jugendlichen vor.“

Damit verwandelt sich die „sublime“, „institutionell gebundene“, „repressive“, „atmosphärische“ Gewalt in „aktive“ und „manifeste“ Gewalt, die darauf gerichtet ist politische Gegner zu vernichten. Im internationalen Bereich sind die USA als imperiales, spätkapitalistische Gewaltzentrum hierfür ein abschreckendes Beispiel, die in Vietnam einen völkermordenden Krieg führen (siehe hierzu auch: Internationalismus – USA). Aus der Sicht Negts ist es zwingend, daß die Opfer dieser institutionellen Gewalt sich mit revolutionärer Gewalt wehren dürfen:

Es geht hier nicht um die Rechtfertigung von Ge­walt oder von Gewaltlosigkeit, sondern um die nüch­terne Bilanz von Tatsachen: daß das im Weltmaßstab feststellbare Ausmaß geschichtlich begründeter revo­lutionärer Gewalt, die produktive Anstöße für die Emanzipation der Menschen und ihre Befreiung von erniedrigtem, ausgebeutetem Dasein brachte, in kei­nem Verhältnis zur sinnlosen Vernichtung von Men­schen und Gütern in den imperialistischen Kriegen und in den kolonialen Strafexpeditionen steht. Auf tausend Kriege kommen, wie Bloch sagt, höchstens zehn Revolutionen.“[2]

Als Kronzeugen für diese These beruft sich Negt auf Herbert Marcuse, der ein Naturrecht auf Widerstand für unterdrückte und überwältigte Minderheiten postuliert:

Gesetz und Ordnung sind überall und immer Gesetz und Ordnung derjenigen, welche die etablierte Hierarchie schützen; es ist unsinnig, an die absolute Autorität dieses Gesetzes und dieser Ord­nung denen gegenüber zu appellieren, die unter ihr leiden und gegen sie kämpfen – nicht für persönlichen Vorteil und aus persönlicher Rache, sondern weil sie Menschen sein wollen. Es gibt keinen anderen Rich­ter über ihnen außer den eingesetzten Behörden, der Polizei und ihrem eigenen Gewissen. Wenn sie Gewalt anwenden, beginnen sie keine neue Kette von Gewalt­taten, sondern zerbrechen die etablierte. Da man sie schlagen wird, kennen sie das Risiko, und wenn sie gewillt sind, es auf sich zu nehmen, hat kein dritter und am allerwenigsten der Erzieher und Intellektuel­le, das Recht, ihnen Enthaltung zu predigen.“[3]

Für Negt sind „die Studenten“, und mit ihnen die gesamte außerparlamentarische Opposition, diejenigen, die im Sinne von Herbert Marcuse geschlagen werden, nur weil sie „Menschen“ sein wollen: Staat und Presse veranstalten auf sie eine organisierte Hetzjagd. Sie werden diskriminiert, indem man sie zu permanenten Störenfrieden macht. Sie sind auf die Öffentlichkeit der Straßen, der freien Plätze, der Schulen und Hochschulen angewiesen sind, um dort über ihre politischen Forderungen diskutieren zu können.

„Harmlose Unterbrechungen einer Vorlesung, Verletzungen vergänglichster Satzungsbestimmungen, Störungen des Straßenverkehrs und des ‘Messefrie­dens’: was immer geschieht, es wird unabhängig von inhaltlicher Zweckbestimmung zur Verletzung von Menschenrechten aufgewertet und zu einer das Sy­stem treffenden Einbruchstelle des Rückfalls in Bar­barei, Anarchismus und Faschismus. Die Studenten werden zu Terroristen, die zu bekämpfen zum legiti­men Gegenterror wird.“[4]

Der Autor argumentiert hier im gleichen Stil wie Herbert Marcuse, der die Unterscheidung von legitimer und illegitimer Gewalt für fragwürdig hält:

„Wenn gesetzliche Gewalt in der täglichen Routine von ‚Befriedung‘ und ‚Befreiung‘ unbegrenzte Verbrennungen, Vergiftungen und Bombardierungen einschließt, dann kann man die Aktionen der radikalen Opposition, ganz gleich, wie ungesetzlich sie sein mögen, kaum mit demselben Namen benennen: Gewalt. Kann es einen hinsichtlich der Größenordnung und Kriminalität sinnvollen Vergleich geben zwischen den von den Rebellen gegangenen ungesetzlichen Handlungen in den Ghettos, auf dem Campus, in den Straßen der Städte einerseits und andererseits den von den ‚Streitkräften der Ordnung‘ verübten Taten in Vietnam, in Bolivien, in Indonesien und in Guatemala Kann man sinnvollerweise von einer Straftat sprechen, wenn Demonstranten den Betrieb der Universität, der Wehrerfassung, des Supermarkts und Fluß des Verkehrs stören, um gegen die weit wirksamere Störung des Geschäftslebens unzähliger Menschen durch die Streitkräfte von Gesetz und Ordnung zu protestieren? Auch hier verlangt die brutale Wirklichkeit eine Neubestimmung der Begriffe: das etablierte Vokabular diskriminiert die Opposition von vornherein – es schützt das Establishment.“[5]

Ausgestattet mit diesem großzügigen Freibrief und geadelt durch die Verknüpfung mit den Freiheitskämpfen der großen, weiten Welt wird auch noch die geringste Störung einer Lehrveranstaltung zu einer legitimen Widerstandshandlung. Der Geltungsanspruch der Gesetze – vor allem der Strafgesetze – wird auf diesem Hintergrund bedeutungslos (siehe hierzu auch: Recht und Ordnung). Die staatlichen Regeln wenden sich nur noch an die „Sauberen und Ordentlichen“. Die bestehende Gesellschaft ist nach Herbert Marcuse in Wirklichkeit „unrechtmäßig und ungesetzlich.“[6]

Logischerweise betont Cohn-Bendit, das Verhältnis der Protestbewegung zur Frage der Gewalt sei nur auf dem Hintergrund des Vietnamkrieges verständlich. Die Brutalität der Bombardierungen unschuldiger Menschen, der Einsatz von Napalm, usw. sorgten für eine moralische Empörung und mitleidende Hilflosigkeit, die einen Ausweg in protestierender Gewalt suchte.[7]

Die politisch – kulturelle Sozialisation der Menschen, Urteilsfähigkeit und Widerstandsgeist sind es schließlich, worin sich die größten Wirkungen und Nachwirkungen der 68er Bewegung zeigen.“[8]

In den vorliegenden Flugblättern spiegelt sich die verwirrende Gewaltterminologie wider:
Die ohnmächtigen Studenten sind angeblich der organisierten Gewalt des Systems ausgeliefert, die erst deren politische Kraft aktiviert.[9]
So hat sich im Fall Ohnesorg systemimmanent und exemplarisch das vollzogen, was in dieser Gesellschaft latent vorhanden ist, die Bedrohung des einzelnen durch die Staatsgewalt in dem Augenblick, in dem er seinen berechtigten Protest manifestieren will[10] Angesichts dieser Situation muß der traditionelle Praxisbegriff versagen. Die Demokratie ist auf ein System von Spielregeln zusammengeschrumpft. Deswegen kann eine Aktion, die auf wirklich demokratische Praxis aus ist, sich nicht mehr auf die Wahrung von Spielregeln beschränken. Mit diesen Thesen konfrontierte die Frankfurter SDS-Gruppe Horkheimer und Adorno im Verlauf einer Diskussion. Adorno betont, man müsse ‘Praxis’ und den ‘emphatischen Praxisbegriff’ scharf auseinanderhalten; Studentenaktionen werde man nicht in revolutionäre Handlungen umwandeln können. Die Aktionen der Studenten glichen den ‘Bewegungen eingesperrter Tiere, die nach Auswegen suchen’. Man habe gesehen, daß in dem Moment, wo Demonstrationen sich nicht mehr in legalen Formen bewegen, die brutalen Sanktionen der Herrschenden eskalieren. Adorno betont nochmals seine Skepsis im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Wirksamkeit von Demonstrationen, selbst wenn sie ohne Zweifel einem rationalen Gesamtinteresse entsprächen, denn die öffentliche Meinung über den Studenten trüge überwältigend ein ‘antisemitisches Syndrom’: supergescheit, arbeitslos glücklich. Die Linke neige dazu, den Gedanken der Zensur zu unterwerfen im Hinblick auf den Zweck. Zur Erkenntnis gehöre, das Versperrtsein auszusprechen. Theorie werde im Hinblick auf Praxis zensiert. Die Theorie müsse ganz konsequent sein, sonst werde die Praxis falsch.[11]

Anläßlich der Aktionen gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze verwandelt sich in den Augen der Protestierenden die Bundesrepublik in ein Land, in dem Putschisten versuchen, ihrem Gewaltstreich durch Berufung auf Notstandsartikel den Anschein der Legalität zu geben.[12]

[1] 13.04.1968>Negt, Rede: Politik und Gewalt
[2] 13.04.1968>>Negt, Rede: Politik und Gewalt
[3] Marcuse, Herbert: Repressive Toleranz. In: Wolff, Robert Paul; Moore Barington, Marcuse, Herbert: Kritik der reinen Toleranz. Edition Suhrkamp, aaO, Seite 127
[4] 13.04.1968>>Negt, Rede: Politik und Gewalt
[5] Marcuse, Herbert: Versuch über die Befreiung, aaO, Seite 114/115
[6] Marcuse, Herbert: Versuch über die Befreiung, aaO, Seite 116
[7] Schauer, Helmut (Hrsg.): Prima Klima, aaO, Seite 36
[8] Nitsch/Gerhardt/Offe/Preuß: Hochschule in der Demokratie, aaO, Seite110
[9] Resolution>02.06.1967>>Bundesvorstand SDS: Zum 02.Juni 1967
[10] 01.07.1967>>DISKUS: „Interview“
[11] Artikel>01.07.1967>>DISKUS: „SDS und Horkheimer – Tiere an Ketten“
[12] Resolution>01.10.1967>>(Manifest) der Hochschulen: Gegen die Notstandsgesetze