Universität

Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main – Aktuelle Bezeichnung nur noch „Goethe-Universität Frankfurt“ 

Die Verfassung der Universität gemäß ihrer Satzung vom 15. April 1957
(Amtsblatt des Hessischen Kultusministers 1958, Seite 400)

670301-Universitaetsfuehrer-Verfassung-der-Universitaet-Ri

Das Hochschulgesetz
1966

gesetz-ueber-die-wissenschaftlichen-hochschulen-des-landes-hessen-von-1966

Die Begründung des Hochschulgesetzes
1966

650511-Gesetzesbegruendung-HHG1966

Die erste Änderung des Hochschulgesetzes
1966

680216-1.Gesetz-zur-Aenderung-des-HHG-2

Die zweite Änderung des Hochschulgesetzes
1966

680524-2.Gesetz-zur-Aenderung-des-HHG-1

Das Hessische Hochschulgesetz (HHG) und das Hessische Universitätsgesetz (HUG)
1970

700512-Neues-HHG-1

Titelbild Spiegel Nr.14 1968
Eingang für Professoren

Das HHG-1966:

Die Ordinarien in der Pracht ihrer Talare (Festumzug 1964 anlässlich des 50jährigen Jubiläums der Universität)

An der Spitze des Zuges von links nach rechts: Kultusminister Schütte, Rektor Rüegg, Oberbürgermeister Willi Brundert, der Prorektor und der AStA-Vorsitzende Peter

Das Universitätshauptgebäude 1967 (Mertonstraße, Eingang Jügelstraße):

Hauptgebäude der Universität (Jügelhaus), Juni 1958

1953 steigt das Land Hessen in die finanziellen Verpflichtungen des ehemaligen preußischen Staates für die Hochschule ein. Damit wird wird die Goethe-Universität eine Landesuniversität.

Zudem wird die Lehrerausbildung in den sechziger Jahren stärker mit den Fachwissenschaften verknüpft, indem die bisherige Hochschule für Erziehung als Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE) in die Universität integriert wird.

Nachhaltige Veränderungen gibt es in den Folgejahren bei den Entscheidungsstrukturen der Universität: Hat bislang allein die Versammlung der ordentlichen Professoren (Lehrstuhlinhaber, Ordinarien), in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium, über die Entwicklung der Universität befunden und entschieden, sorgt das Hessische Universitätsgesetz vom 12. Mai 1970 für Mitbestimmungsrechte aller Statusgruppen (Gruppenuniversität). Siehe hierzu im Detail:

Corina Sargk, Hochschulpolitik und Hochschulgesetzgebung
in Hessen in den 1960er und 1970er Jahren, 2010

Gruppenuniversität

AB 1970 funkioniert damit die Universität als Gruppenuniversität. Statusgruppen sind: Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende, Sonstige Mitarbeiter. – Allerdings wird die Idee der Demokratisierung der Hochschule immer mehr verwässert. Die Mitbestimmung der Statusgruppen wird in ihren Möglichkeiten mehr und mehr zu Gunsten eines zentralen Managements mit Präsidialstruktur eingeschränkt.

Neuere Situation:

OrtFrankfurt am Main
BundeslandHessen
LandDeutschland
PräsidentinBirgitta Wolff bis Ende 2020
Studierende46.325 (WS 2019/20)
Mitarbeiter5.126
davon Professoren580
Jahresetat644,6 Mio. € (2018)
NetzwerkeDFH, German U15
Websitewww.uni-frankfurt.de