A. Die Akademische Verwaltung der Universität besteht aus
I. Dem Rektor
II. Dem Prorektor
III. Dem Konzil als satzungsgebender Versammlung
Mitglieder
- Die Ordentlichen Professoren
- Die Außerordentliche PRoFessoren
- 6 Honorarprofessoren
- 24 Außerplanmäßige Professoren
- 44 Privatdozenten
- und der Rektor als Vorsitzender des Gremiums
IV. Dem Senat
Mitglieder
- Der Prorektor
- Die fünf Dekane
- 7 Wahlsenatoren
- Der Universitätsrat
- Mit beratenden Stimmen: Der Kuratorder Vorsitzende des Rats der Abteilung für Erziehungswissenschaften, dessen Vertreter und ein Vertreter der Studentenschaft