Organe und Einrichtungen

A. Die Akademische Verwaltung der Universität besteht aus

I. Dem Rektor

II. Dem Prorektor

III. Dem Konzil als satzungsgebender Versammlung

Mitglieder

  • Die Ordentlichen Professoren
  • Die Außerordentliche PRoFessoren
  • 6 Honorarprofessoren
  • 24 Außerplanmäßige Professoren
  • 44 Privatdozenten
  • und der Rektor als Vorsitzender des Gremiums

IV. Dem Senat

Mitglieder

  • Der Prorektor
  • Die fünf Dekane
  • 7 Wahlsenatoren
  • Der Universitätsrat
  • Mit beratenden Stimmen: Der Kuratorder Vorsitzende des Rats der Abteilung für Erziehungswissenschaften, dessen Vertreter und ein Vertreter der Studentenschaft

V. Den Dekanen der fünf Fakultäten

VI. Dem Universitätsrat

VII. Einen Sonderstatus hat der Vorsitzende des Rats der Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE) und dessen Vertreter

B. Die Kuratorialverwaltung (staatliche Verwaltung) besteht aus

Dem Kurator

Dem Vertreter des Kurators