Heinz Sauermann

Heinz Sauermann hatte seit 1938 als Ökonom und Soziologe an der Frankfurter Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät einen Lehrauftrag für „Volkswirtschaftslehre und Soziologie“ wahrgenommen. Nach dem Zweiten Weltkrieg spielte er eine erhebliche Rolle bei der Rückkehr des Instituts für Sozialforschung nach Frankfurts. 1946 wird er – politisch unbelastet – an der Goethe-Universität zum ordentlichen Professor für „Wirtschaftliche Staatswissenschaften“ ernannt. Im Wintersemester 1946/47 wird er zum ersten Dekan der Fakultät Wirtschaftswissenschaften gewählt.

* 17. März 1905; † 27. Mai 1981.  Zur Vita von Sauermann siehe Karl Häuser in „Deutsche Biographie“

Professor Heinz Sauermann Studentenbewegung
Heinz Sauermann

Die Rolle von Sauermann im Verlauf der Studentenbewegung

H

Die Rolle von Sauermann im Verlauf der Studentenbewegung

Im April 1969 beginnen die ersten Aktionen gegen Sauermann. So berichtet er erstmals dem Rektor:

wird noch eingefügt!!!!

Weitere Störungen folgen, bis Sauermann am 2. Juni 1969 entscheidet, seine Lehrveranstaltungen endgültig abzubrechen:

Der Anlass der Störungen

Der Anlaß zu dieser Vorlesungsstörungen erschließt sich, wenn sie im Zusammenhang mit der Forderung einiger Studierender der Soziologie gesehen wird, bei Leistungskontrollen Kollektivklausuren zuzulassen, denn Sauerman ist zusammen mit den Professoren Adorno, Blind, Häuser, von Friedeburg, Rauter und Sauermann, Mitglied des zentralen Prüfungsausschusses für das Vordiplom der Soziologen, der hierüber zu befinden hat. Siehe hierzu die kleine Dokumentation der Störer vom 24.04.1969:

Die Störungen und der Taheriekonflikt

m 29.04.1969 gerät Sauermann im Verlauf des Taheri-Konflikts zusätzlich unter Druck:

Nach dem Abbruch seiner Lehrveranstaltungen gerät Sauermann immer mehr in das Zentrum der Aktionen. Am 3. Juni 1969 werden einige Räume seines Seminars besetzt und müssen schließlich polizeilich geräumt werden. Siehe hierzu das polizeiliche Vernehmungsprotokoll des Justitiars vom 08.10.1969

Diesem Ermittlungsverfahren liegt die Strafanzeige Sauermanns vom 3. Juni 1969 zu Grunde:

Siehe im Übrigen den polizeilichen Verlaufsbericht vom 4. Juni 1969:

Noch am 3. Juni 1969 reagiert der vom SDS dominierte AStA mit einem Flugblatt und ruft zu einem Teach In auf:

Auf diesem Teach-In wird in Reaktion auf die polizeiliche Räumung des Sauermann-Instituts beschlossen, für drei Tage in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät einen Warnstreik auszurufen und Sauermann zu zwingen die gestellten Strafanzeigen zurückzuziehen:

Am 9. Juni 1969 meldet sich per Flugblatt eine studentische AD HOC – Gruppe, die sich gegen die Aktionen der „radikalen Studenten“ wendet und dazu aufruft, sich gegen deren Krawall zu wehren:

690609_Flugblatt_AD-Hoc-Gruppe_Gegen-radikale-Studenten

Der Bericht der Assistenten des Lehrstuhls vom 03.06.1969

690603_Bericht_Assistenten_Sauermannkonflikt

Am 17.07.1969 beantwortet Kultusminister Schütte eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Borsche: