Walter Rüegg

1961-1972 Ordentlicher Professor für Soziologie und Direktor des Seminars für Gesellschaftslehre. Von 1966 bis Anfang 1970 ist er Rektor.

Zudem ist Rüegg von 1967/68 Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz  (WRK).

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* 4. April 1918 in Zürich; † 29. April 2015 in Villette Vaduz
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Schütte mit Rüegg unter dem Bauzaun wegen Blockade

Die Rolle von Rüegg im Verlauf der Studentenbewegung

Noch im Juli 1966 sind die Studenten mit „ihrem“ Rektor höchst zufrieden und kommentieren dessen Wahl wie folgt:

„Alter neuer Rektor“ – Diskus Juli 1966, Seite 9

Das Konzil hat Prof. Dr. Rüegg für ein wei­teres Jahr zum Rektor unserer Universität gewählt. Man kann das Wahlgremium der Frankfurter alma mater zu diesem Beschluß nur beglückwünschen und muß sogleich dem 48 jährigen Ordinarius für Soziologie dank­bar sein, daß er Bürde und Würde des höchsten akademischen Amtes für ein weiteres Jahr zu übernehmen bereit ist. Denn der sym­pathische Schweizer hat längst erfahren, daß das Rektorat der Johann Wolfgang Goethe-Uni­versität trotz Talar und goldener Amtskette ein Amt ohne Glanz wohl aber mit viel Arbeit ist. Prof. Rüegg hat sich während des letzten Jahres mit nie erlahmender Schaf­fenskraft für die Belange der Universität eingesetzt. Gerade die große Arbeitslei­stung, die er vollbrachte, macht deutlich, wie viel von seinen Vorgängern versäumt wurde. Rüegg ist kein ‘Rektor im Nebenamt’, dieser für die akademische Selbstverwaltung leidenschaftlich engagierte Professor weiß, daß das jährliche Revirement verehrungswür­diger Honoratioren, daß gutwilliger Dilet­tantismus das höchste Amt der alma mater der Ohnmacht überantworten würde. Heute warten auf den Rektor einer Massenuniversität große Aufgaben. Ob es nun innere Probleme sind (Hochschulreform, Forschungskoordination, Neuordnung von Studiengängen und Prüfungen etc.) oder die Auseinandersetzung mit der Außenwelt (der politische Kampf um die fi­nanziellen Mittel für den Ausbau der Univer­sität, die Konfrontation mit den Ansprüchen der Gesellschaft, die Bewahrung der inneren Autonomie der Hochschule vor den dirigisti­schen Übergriffen des Staates); immer wird – bei aller Würdigung der sachlichen Mitarbeit der Kollegienorgane (Senat und Fakultäten) – letztlich der rector magnificus in die Schranken gefordert. Dieses Amt verlangt Erfahrung im Reglement der Administration, eine fundierte kulturpolitische Sachkenntnis und nicht zuletzt eine langfristige Konzep­tion. Prof. Rüegg verfaßte schon 1953 für das amerikanische ‘Journal of General Educa­tion’ die Studie ‘Humanismus, studium gene­rale und studie humanitis in Deutschland’. Sie war eine ‘knappe kritische Übersicht über die ideologischen und soziologischen Voraussetzungen der ersten deutschen Hoch­schulreform nach dem zweiten Weltkrieg’. Als Rektor sieht sich der Soziologe Rüegg mit der dringenden Forderung nach einer Hoch­schulreform wieder konfrontiert. Er hat seine eigenen Lösungen anzubieten. Nur in diesem Zusammenhang ist seine Forderung nach einer zweiten Frankfurter Universität, nach einem ‘hessischen Konstanz’ auf den Nie­derurseler Hängen, verständlich. Kurzsich­tige Kulturpolitiker haben Rüeggs Projekt eine Abfuhr erteilt, nur weil kein Geld da ist. Vermutlich hat jedoch der klassische Philologe Rüegg in diesem Punkte mehr Weit­sicht bewiesen als jene Kulturbeamten, die glauben, die Fortschrittlichkeit mit dem Parteibuch gepachtet zu haben.
Magnifizenz Rüegg, dem Rektor mit der langfristigen Kon­zeption, mißfällt das kleinkarierte Taktie­ren. Viele meinen, er sei deswegen kein ‘geschickter Politiker’ (welch Mißverständ­nis der Politik liegt hier zugrunde!). Zwei­fellos war Rüegg in seinem ersten Amtsjahr ohne Fortune: Als Vorsitzender der hessi­schen Rektorenkonferenz mußte Rüegg ein Hochschulgesetz hinnehmen, das seinen Vor­stellungen sicher nicht entsprach. Dieses Debakel ist ihm jedoch am allerwenigsten an­zulasten; zu spät kürten Hessens Rektoren den maßvollen Schweizer zu ihrem Sprecher. Hier jedoch wie in dem verunglückten ‘Funkkolleg’ – ein weiteres Projekt Rüeggs, das in diesem Jahr Realität wurde -, war seine traditionell liberale Grundkonzeption der schlimmste Feind seines Erfolges. Wie man auch immer zu seiner hochschulpoliti­schen Konzeption stehen mag, man kann diesem noblen Mann an der Spitze der Frankfurter Universität die Achtung nicht versagen. Denn bei aller Grundsätzlichkeit seines Denkens und Handelns ist ihm jeder Dogmatismus fremd. Einsicht in die Notwendigkeiten der modernen Hochschule sind bei Prof. Rüegg ebenso anzutreffen wie Aufgeschlossenheit und Verständnis für die Wünsche und Probleme aller Hochschulkorporationen, auch und vor allem für die der Studenten. Der Realist Rüegg rückt auf der Basis des neuen Hoch­schulgesetzes der Misere der Frankfurter Universität entschlossen zuleibe. Dabei die Freiheit des Geistes für die Professoren zu wahren und für die Studenten neu zu reali­sieren ist sein Ziel. Welcher Einsichtige könnte ihm hier die Unterstützung versagen? Vielleicht wird man die Amtszeit des Rek­tors Rüegg einmal in einem Atemzug mit den unvergessenen zweijährigen Rektoraten der Professoren Horkheimer und Rajewsky nennen.

Erste Irritationen treten auf, als Rüegg sich am 14. Juni 1967 zum zweiten Mal zum Rektor wählen läßt. Man munkelt von einer „eingefädelten Überrumpelungsaktion„, weil die Hochschulsatzung eine solche Wiederwahl nicht vorgesehen hatte und erst kurzfristig eine Satzungsänderung beschlossen worden ist, die aber der Kultusminister als Aufsichtsbehörde zu diesem Zeitpunkt nicht genehmigt. Erst am 18. Oktober 1967 wählt das Konzil nach der Genehmigung der Satzungsänderung, ordnungsgemäß, wenn auch teilweise unter Protest:

Nominierung von Rüegg für die zweite Wahl

Siehe auch der „Offene Brief“ vom 18. Oktober 1967 des Konzilsausschusses:

Der Ausschuß zur Vorbereitung der Rektorwahl hält es im Hinblick auf die Verlautbarungen und Entwicklungen der letzten Tage für unumgänglich, zur Information der Konzilsmitglieder die nachfolgende Erklärung abzugeben. Der Ausschuß bedauert hierbei, daß der Inhalt dieser Erklärung zahlreiche Konzilsmitglieder überraschen wird, er bittet jedoch im Interesse einer fairen und sachlichen Wahl um Verständnis. Der Ausschuß zur Vorbereitung der Rektorwahl hat sich in den Monaten seit dem letzten Wahlgang mit einigen Altrektoren und weiteren Kollegen in Verbindung gesetzt und sie gebeten, die Möglichkeit einer Nominierung zur Rektorwahl zu erwägen. Hierbei haben die Herren Artelt, CoingGeerds, Hartmann, NeumarkRammelmeyer und Wiethölter erklärt, eine Wahl keinesfalls annehmen zu können. Der Ausschuß mußte somit das Scheitern seiner Bemühungen feststellen. In dieser Situation wurde in den Fakultäten erwogen, ohne ausdrückliche Nominierung zu der Alternative des vergangenen Sommers zurückzukehren. Der amtierende Vorsitzende des Ausschusses, Professor Rammelmeyer, hat den Eindruck gewonnen, daß Magnifizenz Rüegg eine erneute Wiederwahl nicht ablehnen würde; Professor Rammelmeyer hat den Ausschuß entsprechend informiert. Innerhalb der letzten Stunden ist der Ausschuß zu der Überzeugung gekommen, daß die Konzilsmitglieder auch eine Wahl von Professor Meinhold in Betracht ziehen sollten.“

Offener Brief Konzilsauschuss vom 18. 10. 1967

Die zweite Amtszeit als Rektor

Hans Joachim Steffen, „Wahl-Gang!“ Diskus Sept./Okt, 1967, Seite 12:

Am 14. Juni dieses Jahres wurde unser amtierender Rektor zum zweitenmal für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. Da die zweite Wiederwahl in der alten Satzung nicht vorgesehen war, wurde sie zuvor vom Wahl-Konzil entsprechend mit Mehrheit geändert, eine Prozedur, die nicht in der angekündigten Tagesordnung erwähnt war. Damit hat sich das Konzil über den Vorschlag des Rektorwahlausschusses hinweggesetzt, des Konzilausschusses, der die Aufgabe hat den Vorschlag der Fakultät, die turnusgemäß einen Kandidaten aus ihrem Lehrkörper vorgeschlagen hat, zu prüfen und die Meinung der Konzilsmitglieder zu sondieren. Diese Prozedur stellt eine Entscheidung dar, die es nützlicherweise dem Konzil, dem alle Ordinarien angehören und deren halbe Zahl Nichtordinarien, gestattet ohne lange Debatte und häufige Wahlgänge sich auf einen Rektor zu einigen. Dieses Mal hatte die Juristische Fakultät Professor Jaenicke als einzigen Kandidaten vorgeschlagen. Auf den Vorschlag eines sonst üblichen Alternativkandidaten hatten die Juristen verzichtet, wofür häufig nur zum Schein ein Professor, der nahe der Altersgrenze ist, herhalten muß. Schon einmal wurde ein Rektor zum zweitenmal gewählt. Damals, 1951, beschloß das Konzil wie 1967 in der gleichen Sitzung beides, Satzungsänderung und Wiederwahl. Da der damalige Rektor, Professor Rajewsky, jedoch ablehnte und beim Hessischen Minister für Erziehung und Volksbildung sowohl den Antrag auf Genehmigung der Satzungsänderung als auch den Antrag seiner Gründe für die Ablehnung der Wiederwahl anzuerkennen, einreichte, und dem letzten Antrag stattgegeben wurde, schlief die Satzungsänderung damals ein. Nun hat der Kultusminister 1967 zwar die Satzungsänderung akzeptiert, jedoch wird sie nach seiner Auffassung nicht rückwirkend für die Rektorwahl wirksam. Damit hat er die Angelegenheit noch einmal dem Konzil zurückgegeben. Zu diesen Vorgängen schrieb der Dekan der Juristischen Fakultät, Geerds, in einem Leserbrief noch vor der Entscheidung des Kultusministers: ‘Ob Ihre Behauptungen, es sei einmalig in der Geschichte der deutschen Universitäten, daß ein Rektor drei Jahre im Amt bleibe, wirklich zutrifft, wird sich erst beurteilen lassen, wenn die auch von Ihnen als erforderlich bezeichnete Bestätigung der Wahl durch den Hessischen Kultusminister erfolgt ist.‘ Einmalig ist insoweit in der Geschichte der Johann Wolfgang Goethe-Universität bisher lediglich, daß der derzeitige Rektor, Professor Rüegg, die entgegen dem geltenden Universitätsrecht vorgenommene Wahl, die zumindest, bis zur Genehmigung der Satzungsänderung als nur wirksam angesehen werden muß, sofort angenommen hat. ‘Gerade weil Justitiar Assessor Weise in einer antwortenden Stellungnahme berichtigt, daß die Annahme Rüeggs nur unter Vorbehalt der Genehmigung der Satzungsänderung durch den Kultusminister erfolgt sei, ist der unbefangene Zeitungsleser geneigt Geerds Vorwurf zu interpretieren: Rüegg habe allzu schnell, allzu entschlossen angenommen, so als sei er gar nicht überrascht gewesen. Es sei nicht ein spontanes Votum des Konzils gewesen – wie es aussah, nachdem lange vor der Wahl der Kandidat der Juristen als zukünftiger Rektor angesehen wurde und die Satzungsänderung ohne die übliche Ankündigung vorgenommen wurde -, sondern eine geschickt eingefädelte Überrumpelungsaktion, die vermutlich auf eine knappe Mehrheit im uninformierten Konzil spekulierte, denn zu einer angekündigten Satzungsänderung wären vermutlich mehr Professoren erschienen. Wenn diese Interpretation und Spekulation stimmt (leider ist die Berichterstattung auf Spekulationen beschränkt, da die studentischen Vertreter in akademischen Gremien zum Schweigen verpflichtet sind, eine Beschränkung die angeblich die neue Satzung nicht aufheben wird), dann muß man sich weiter fragen welche Gruppen aus dem Lehrkörper und der Verwaltung sich wohl so engagiert hatten, daß sie mittels der ‘Überrumpelungsaktion’ einem Wechsel vermeiden wollten (es lag offensichtlich nicht am Kandidaten der juristischen Fakultät, denn Bedenken gegen diesen wären üblicherweise dem Rektorwahlausschuß vorgetragen worden). Ist die Zusammenarbeit zwischen Kurator und Rektor schon so ‘harmonisch’ geworden, daß sie Teile des Lehrkörpers begünstigt? Wer war es, der hinter den Kulissen die Satzungsänderung vorbereitet hat? Ob die Uneinigkeit, die diese Vorgänge spiegelt, tiefer liegt, wird erst die Zukunft zeigen. Sie hat zumindest gezeigt, welchen starken Trend die Bürokratie der Universität hat, sich gegenüber turnusmäßigen Amtszeiten im Sinne der Selbstverwaltung zu verselbständigen und einmal erreichte Machtpositionen zu halten. Hoffentlich gibt es Kräfte an der Universität – und damit sind auch die Studentenvertreter gemeint – die solchen Tendenzen entgegenwirken und nicht einer Hochschulverfassung zustimmen, die eine langjährige Rektoratszeit vorsieht.“


Hans Joachim Steffen, „Wahl-Gang!“ Diskus Sept./Okt, 1967, Seite 12

Der Dekan Rechtswissenschaften protestiert

​In einem Schreiben vom 19. Oktober 1967 kommentiert Prof. Geerds, der Dekan Rechtswissenschaften, dies wie folgt :

Magnifizenz, die Lektüre der Nachrichten der Frankfurter Presse zur gestrigen Rektorwahl stimmt mich erneut melancholisch wegen der eindeutigen Unrichtigkeiten in den Darstellungen. Dazu gehört die übereinstimmende Nachricht der Zeitungen, daß Sie diesmal mehr Stimmen erhalten haben als im Juni. Zumindest mißverständlich ist die Meldung, daß das Konzil nahezu vollständig versammelt gewesen sei. Erbittert haben mich die Äußerungen der Presse, die Wahl im Sommer sei lediglich aus ‘formaljuristischen’ (so ‘Frankfurter Neue Presse’ und ‘Frankfurter Rundschau’ ) bzw. ‘formaltechnischen’ Gründen (so ‘Frankfurter Allgemeine Zeitung’ ) nicht bestätigt worden. Demgegenüber und gegenüber ähnlichen Stimmen muß ich mit allem Nachdruck betonen, daß die Beachtung von Verfahrensregeln keine Formalie, sondern wesentlicher Bestandteil demokratischer Ordnung ist. Ich bedaure die Notwendigkeit dieser Feststellungen. Man wird darauf zurückkommen müssen. Mit verbindlichen Empfehlungen.“

Die Die Affäre Pressereferentin

Hinzu kommt eine Affäre, die sich auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Pressereferentin des Rektors bezieht, die der Kurator Achaz von Thümen veranlasst:

„Wer nicht spurt, fliegt raus!“ Diskus Nov./Dez., 1967, Seite 14

Der Bericht über Manipulationspraktiken an der Universität ist lang geraten. Die Länge resultiert aus den objektiven Schwierigkeiten, die sich dem in den Weg stellen, der es unternimmt, den Rechtfertigungsschleier von Vorgängen zu entfernen und sie zu rekonstruieren. Die objektive Schwierigkeit manifestiert sich darin, daß scheinbar Faktenhuberei getrieben wird. Die Zusammenstellung von vielen einzelnen Fakten ist jedoch in diesem Falle notwendig, weil nur der, der den Gesamtzusammenhang kennt, die Übersicht über die ‘totale Verwaltung Universität’ in diesem einen Falle erlangt. Am 11. September stand die Universität unter Anklage. Die Klägerin war die Pressereferentin des Rektors. Der Inhalt der Klage bezog sich auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, die der Kurator, Exekutive der Universität in Sachen Anstellung (und Kündigung) von Putzfrauen, Amtsmännern und Professoren, verlängerter Armt des Kultusministers, der Klägerin am 17. August mitgeteilt hatte. Das Außergewöhnliche an dieser Klage sind die politischen Umstände, aus denen sie hervorging. Nicht alltäglich ist das Husarenstück, das sich Universität, Rektor und Kurator leisteten, als es darum ging, Verschwiegenheit zu wahren, vor allem aber: die Klage abzuschmettern.
Sprachrohr der Universität?
Der Rektor, Senatsbeauftragter für Pressewesen’, hatte im Winter 1965 Ausschau gehalten nach einem Pressereferenten, der sich um die Organisation von Pressekonferenzen und die Einrichtung eines Zeitungsarchivs sorgen könne. Der damals erstgewählte Rüegg, Wunderkind unter Westdeutschlands Rektoren (mit 49 Jahren Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz) und Schweizer, hatte bis zu seiner Wahl die ‘Öffentlichkeitsarbeit’ der Universität selbst gemacht. Als Rektor aber wollte er nicht sein eigenes Sprachrohr sein. Die Energie, die Rüegg bei der Suche nach einem Hauspropheten verbrauchte, läßt darauf schließen, daß er es nicht nur aus arbeitsökonomischen Erwägungen tat. Der Schluß liegt besonders nahe, da die Universität zweimal diesen Posten für den Universitätshaushalt beantragte – und zweimal vom Land Hessen einen abschlägigen Bescheid erhielt. Rüegg aber gab nicht nach. Und so hatte die Frankfurter Universität im Dezember 1965 eine Pressereferentin. Nachträglich erscheint es einsichtig, daß Rüeggs Erwartungshorizont in Bezug auf die Arbeit der Pressestelle und die Person der Pressereferentin nicht erfüllt wurde. Seinen (unausgesprochenen) Vorstellungen nach sollte die Pressereferentin unabhängig und zugleich nur ihm verantwortlich sein. Sie sollte Pressekonferenzen organisieren, allerdings nur mit der Zustimmung des Rektors. Sie war für die gesamte Universität da – zugleich aber nur für den Rektor. Unausgesprochen und nirgendwo festgelegt: sie durfte nicht politisch selbsttätig werden. Medium zwischen akademischer Hierarchie und ‘Öffentlichkeit’ wurde sie alsbald zu deren Opfer.
Akademische Schildbürgereien
Aus dieser Ambivalenz der Arbeitsbedingungen resultierten grundlegende politische Differenzen zwischen dem Rektor und ‘seiner’ Pressereferentin. Sie ließen sich deutlich erkennen im Sommer 1966. Die Finanzeinsparungen des Landes Hessen auf dem Forschungs- und Ausbildungssektor liefen an. Mehrere Fakultäten mußten unter denkwürdig schlechten Bedingungen arbeiten. Sie entschlossen sich zu dem an bundesdeutschen Universitäten einmaligen Vorgehen: einen Arbeitsstreik zu organisieren und ihm durch Pressekonferenz und Demonstration politischen Ausdruck zu verleihen. Einmalig war an dieser Aktion: Studenten und Professoren, gleichermaßen betroffen von den Finanzrestriktionen, wollten zusammen auf die Straße gehen! Die Einmütigkeit löste sich bald auf: als bekannt wurde, daß der Rektor nicht frühzeitig genug um Erlaubnis gefragt worden war, zogen einige Professoren ihr Placet zurück. Die Angst, politische Forderungen öffentlich zu stellen, die nicht die Zustimmung des Rektors fänden, wurde zur Unfähigkeit, die geplante Aktion überhaupt zu erläutern und zu begründen. Die angesetzte Pressekonferenz ließ manifest das autoritäre Syndrom sichtbar werden, dessen Opfer die Professoren wurden. Sie distanzierten sich von der Aktion, verschleierten deren Fehlschlagen, indem sie sich aufs fehlende Signal des Rektors beriefen – und verkehrten so den ursprünglich politischen Angriff auf die Bildungs- und Finanzpolitik Hessens in eine akademische Schildbürgerei. Die Enttäuschung übers Ganze schlug um in einen Frontalangriff gegen die Pressestelle, die die rektorale Erlaubnis hätte einholen sollen. Aufgrund eines Mißverständnisses war von dort verlautet, der Rektor sei informiert. Die Professoren interpretierten das als Lüge und Unverschämtheit und redeten von Unfähigkeit. Auch des Rektors nachträglich lahme Zustimmung, sein Erscheinen bei der am Tag danach stattfindenden Demonstration änderte daran nichts, zumal die Magnifizenz sich selbst brüskiert fühlte. Die Schlußfolgerungen, die Professoren und Rektor aus dem inneruniversitären Skandal zogen, schlugen dieses Jahr zu Buche.
Palastrevolte gegen den Rektor?
Es schien im Jahre 1967 unausdenkbar, weil unmöglich, daß sich Rüegg ein drittes Mal zur Wahl stellen würde. Entsprechend dem bisher üblichen Ritus, daß abwechselnd jede Fakultät den Rektor ‘stellt’, griff sich die jur. Fakultät einen Ordinarius aus ihren Reihen und kürte ihn zum informellen Kandidaten (formell kann jeder o. Professor gewählt werden). Niemand erinnerte sich an jenen merkwürdigen, satzungsändernden Paragraphen, nach dem sich ein Rektor auch ein drittes Mal zur Wahl stellen kann. Er war erstmals im Jahre 1951 aufgetaucht, dann jedoch, nachdem der damalige Rektor die Annahme der Wahl verweigert hatte, in den Schubladen der Kultusbehörde verschwunden. Er tauchte erst an jenem Tag im Juni wieder auf, als sich herausstellte, daß Rüegg Ambitionen für ein weiteres Jahr hatte. In der gleichen Konzilsitzung, in der dieser Paragraph sanktioniert wurde, ließ sich Rüegg wiederwählen. Die Juristen legten juristischen Widerspruch ein: eine Satzungsänderung bedarf, so der offizielle Jargon, der Genehmigung des Kultusministers. Schütte beugte sich dem Juristen-Diktum. Er ließ verlauten, die Wahl müsse wiederholt werden. Den Jura-Professoren schien das nicht genug: ihre Brüskierung artikulierten sie öffentlich auf einer Pressekonferenz. War bis dato der Juristen-Protest in den üblichen Formen inneruniversitärer Machtkämpfe steckengeblieben, so bekam deren personalistische Politik durch die Pressekonferenz einen politischen Akzent. Freilich blieb demokratische Opposition dennoch im Sud akademischer Personalpolitik stecken. Die Vermutung liegt nahe, daß die Juristen nur deshalb aufmuckten, weil ihr eigener Kandidat ‘hintenruntergefallen’ war. Das für Rüegg und die ihm ergebenen Ordinarien Unglaubliche an dieser Aktion lag darin, daß ‘seine’ Pressereferentin sich vorbehaltslos hinter die Juristen stellte und deren Pressekonferenz arrangierte. Sie fragte nicht nur den Rektor nicht um Erlaubnis, sondern negierte auch das Verbot, das ihr rektorale Vasallen auferlegten. Sie erschien auf der Pressekonferenz und erklärte sich mit der Opposition der Juristen solidarisch. Die Strafe folgte auf dem Fuße. Exemplarisch wurde die Pressereferentin bestraft für die Palastrevolte der Juristen. Der Bescheid, daß das Arbeitsverhältnis mit der Universität am 30. September 1967 beendet sei (kurz: Kündigung), kam am 17. August. Dieser Tag war der Beginn eines teils offen, teils verdeckt geführten Kampfes, in dem auf Universitätsseite kein Repressionsmittel gescheut wurde, um den ‘Feind’ im eigenen Hause mundtot zu machen. Aus dem Briefwechsel zwischen dem Kurator der Universität, der inzwischen zum front-leader in der Selbstverteidigungskampagne der Universität geworden war und der Pressereferentin, ergeht, daß beide Seiten sich eingeigelt hatten.
Undurchführbare Senatsbeschlüsse
In der Zwischenzeit war die Diskussion über Rektorwahl und Pressereferentin in den akademischen Gremien zur Tagesfrage geworden. Die Professorenfronde zerfiel darüber in zwei Lager. Des Rektors Vasallen auf der einen Seite, die empörten Juristen und deren Anhänger auf der anderen Seite. Am 2. Juli hielt ein Vertreter der Juristen eine Anklagerede gegen ‘Seine Undemokratische Magnifizenz’ (natürlich kein Zitat!) und die Manipulationstechniken in den Repräsentativgremien der Universität. Der Rektor bedauerte lapidar, daß ‘interne Angelegenheiten der Universität ungeklärt an die Öffentlichkeit gelangt’ seien. Wenig später, am 15. Juli, wurden die Streitigkeiten um Aufgabe und Amt der Pressereferentin im Senat erörtert. Ein Professor der Medizin sprach von mangelnder Qualifikation (sprich: mangelndem Gehorsam), bestand allerdings später ohne Begründung darauf, diesen Satz aus dem Protokoll zu streichen. In derselben Sitzung wurde ein Senatsausschuß gegründet, der Struktur und Aufgaben der Pressestelle für künftige Zeiten festlegen sollte. Die heikle Mission des Ausschusses bestand darin, anhand der ‘Vorfälle’ über die Qualifikation von Pressereferentin und Senatsbeauftragtem (Rektor) in punkto Öffentlichkeitsarbeit zu entscheiden. Dieser Ausschuß, so Rüegg damals, ‘müßte sich allerdings bis Ende August zu der vorgenannten Frage äußern’, ‘da dann über die Verlängerung des Arbeitsvertrages (der Pressereferentin) über den 30.9.1967 hinaus entschieden werden müßte.’ Der Ausschuß traf zum ersten Mal zusammen am 17. Oktober 1967. In der Folgezeit fand ein minutiöser Papierkrieg zwischen der Pressestelle und dem Kuratorium statt. Von seiten der Pressereferentin wurde geltend gemacht, daß zwar der Arbeitsvertrag auslaufe, nicht aber das Arbeitsverhältnis mit der Universität. Der Kurator postwendend: ‘Ich vermag Ihre Auffassung nicht zu teilen.’ Streitigkeiten entspannen sich über Art und Umfang der Überbrückungsbeschäftigung bis zum 31. Dezember, dem Tag, an dem der Ausschuß ein ‘Ergebnis’ in punkto Qualifikation erzielt haben wollte. Im Senatsbeschluß war ausdrücklich festgelegt worden, daß die Pressereferentin bis zu diesem Tag weiter in der ‘Akademischen Presse- und Informationsstelle’ arbeiten solle. Der Kurator modifizierte diesen Beschluß freihändig in: ‘wäre es denkbar, daß Sie im Bereich der Universität bis Ende des Jahres 1967 eine Beschäftigung fänden.’ Am 8. September 1967 brachte der AStA-Vorsitzende im Senat eine Anfrage ein und monierte, daß der Ausschuß bis zu diesem Zeitpunkt nicht getagt hatte. Außerdem: daß die Beschäftigung der Pressereferentin nicht, wie vom Senat beschlossen, bis Ende Dezember weiterlaufe. Kurator und Rektor zogen sich geschickt aus der Affäre; der Rektor mit Terminschwierigkeiten, der Kurator mit der Bekanntgabe eines formal bestimmten Arbeitsangebots. Ein Professor bemerkte, es ‘entspreche nicht dem guten Stil’, solche Anfragen zu stellen. Ein anderer sprach von Erpressung. Die ‘Bombe’ platzte am 14. September. Die Pressereferentin gab bekannt, daß sie sich aufgrund unlösbarer Differenzen mit der Universität und aufgrund der Unmöglichkeit, einen Senatsbeschluß zur Geltung zu bringen, gezwungen sehe, gegen die Universität zu klagen. Sofort lief die Verteidigungsmaschinerie auf vollen Touren. Vergleichsangebote jagten einander. Alle mit dem mehr oder weniger deutlich ausgesprochenen Tenor. wer gegen die Interessen der Universität (oder nur des Rektors) handelt und dann noch eine Klage anstrengt, ist erledigt. Von der Spitze der Administration ertönten Sprüche, deren Realitätsgehalt nicht zu leugnen war: ‘Ein Pressereferent ist dazu da, daß er spurt und wenn ich einen habe, der nicht spurt, dann schmeiße ich ihn nach einem halben Jahr raus.’ Offene Repressionen und dunkle Drohungen wechselten einander ab. Ein Brief der Pressereferentin war plötzlich bei Abschreiben inhaltlich verändert worden. Jemand telefonierte den Inhalt des Briefes an einen Dritten. Die erste Verhandlung fand statt. Der Vertreter der Universität war ein Vertreter des Kurators. Er brachte globale Beschuldigungen gegen die Klägerin vor und sprach von mangelnder Qualifikation. Dies durfte laut Senatsbeschluß nicht geäußert werden, da der Senatsausschuß erst festzustellen hatte, was es mit der mangelnden Qualifikation auf sich habe. Aber mittlerweile scherte sich sowieso keiner mehr um diesen Senatsbeschluß. Der erste Verhandlungstag verlief ergebnislos. Beide ‘Parteien’ wurden aufgefordert, ausführlich schriftlich Stellung zu nehmen. War die Affäre an der Universität ein Politikum gewesen, dem man mit bürokratischen Schachzügen beizukommen versuchte, so wurde die Angelegenheit vor Gericht auf ihre rechtlichen Implikate reduziert. Die Universität redete sich denn auch in der Klageabweisung mit sogenannten ‘haushaltsrechtlichen Schwierigkeiten’ als Begründung für den Rausschmiß der Pressereferentin heraus. Von fehlender Vertrauensbasis und Untergrabung der akademischen Würde war nicht mehr die Rede. Mittlerweile gingen die internen Verhandlungen über Vergleichsangebote weiter. Der Rektor zeigte sich willig, die ganze Affäre dadurch vom Leibe zu schaffen, daß er der Pressereferentin eine wissenschaftliche Arbeit in Auftrag gab. Der Kurator bot eine Stelle im statistischen Bauamt an: ‘Wir werden so unedel nicht sein.’ Gleichzeitig wurden die Versuche nicht aufgegeben, die Kapitulation zu erzwingen. Am 8.10.1967 schrieben AStA und studentischer Vertreter im Senat einen Offenen Brief an alle Senatsmitglieder, in dem u.a. die augenscheinliche Undurchführbarkeit des Senatsbeschlusses aufgegriffen wurde. Der Brief endete: ‘Wir bitten Sie dringend, diese Angelegenheit, zusammen mit den an Sie gestellten Fragen zu überprüfen und uns bei unserer Aufklärungsarbeit zu helfen.’ – schon damals eine contradictio in se. Die Angesprochenen reagierten prompt: als der Offene Brief der Presse weitergegeben wurde, traf gleichzeitig die Einladung zur ersten Ausschußsitzung ein. Der Rektor fürchtete augenscheinlich, vor dem neuerlichen Wahltermin Objekt von Presseberichten zu sein. Und so kam es denn zu der aufschlußreichen Terminhäufung: am 17. Oktober fand die erste Ausschußsitzung statt. Der Rektor legte sein demokratisches Ornat für die Wahl an. Als Beweis für seinen goodwill wollte er sich persönlich für das wissenschaftliche Fortkommen seiner ehemaligen Pressereferentin verwenden. Am 18. Oktober wählten ihn demokratische Professoren mit einer knappen Mehrheit wieder. Am 19. Oktober fand öffentlich, doch niemand wußte davon, die erste Verhandlung Pressereferentin gegen Universität statt. Die Arbeit des ‘Senatsausschusses für Pressewesen’ ist symptomatisch dafür, wie Manipulation sich mit demokratischen Federn schmücken läßt. Es geht dort nicht darum, objektive Kriterien für die Beurteilung dessen, was geschehen ist zu erarbeiten (ein ‘objektives Urteil’ haben sich die Professoren im Senat längst gebildet), sondern darum, die Sache und die Person der Pressereferentin ‘aus der Welt’ (bzw. aus der Universität) zu schaffen. Die demokratischen Schnörkel fügt Rüegg eigenhändig hinzu, indem er vorbehaltslos diskutiert, was gewesen ist – zu seiner Rechtfertigung. Dem, der den Fakten unkundig ist, muß es scheinen, als ob der Rektor sein Letztes gibt, um aufzuklären, wie die Sache wirklich gewesen ist. Die unausgesprochene Intention einiger Ausschußmitglieder aber läßt sich besser ablesen aus der Bemerkung: ‘Alles, was an Vergleichen stattfindet, ist besser, als jeder Prozeß.’ Bei fast allen Vergleichsangeboten aber, die bisher gemacht wurden, schnitt die Klägerin schlechter ab als ihr Arbeitgeber. Wer nicht hören will, muß fühlen. Direkte Repression, verschnörkelt mit Begriffen wir ‘Würde und Ehre’ wird gegen den angewendet, der gegen ungeschriebene Verhaltensregeln verstößt. Diese Verhaltensregeln sind sakrosankt. Sie bilden den bürokratischen Rahmen für die Ordinarienprivilegien. Für sie kämpfen Administration und Professoren in geschlossener Front. Gäbe es eine Quintessenz aus dieser Affäre, sie müßte lauten: die Universität ist Lebensburg einer ständestaatlichen Interessengruppe, die nach außen hin einen demokratischen Anspruch verficht, innerhalb ihrer selbst jedoch quasi-naturgesetzlichen Selektionsmechanismen freien Lauf läßt. Rüegg, der den demokratischen Anspruch der Universität nach außen vertritt, ist zugleich Vorsteher jener feudalen Professorenfronde, die Studenten, Assistenten und Angestellte als Objekte von Strafsanktionen behandeln, sobald sie das demokratische Grundprinzip der Kritik in Anspruch nehmen. Eine Pressereferentin wird der akademischen Justiz unterworfen, weil sie dem Rektor unbequem geworden ist. Bei Studenten verfährt man rigoroser. Der Rektor plant, Studenten, die in der Vorlesung des Ministers und Professors Carlo Schmid eine öffentliche Diskussion über die Notstandsvorbereitungen der Bundesregierung forderten, vor ein ordentliches Gericht zu bringen. Mehrere Studenten sollen dabei exemplarisch bestraft werden, um die Studentenschaft von politischer Opposition abzuschrecken. Ihre Namen suchte der Justitiar der Universität ausfindig zu machen, indem er Kommilitonen zur Denunzierung aufforderte. Liberalität zu praktizieren (Rüegg nennt es autoritär: ‘an der langen Leine halten’) ist für Rektor wie für Professoren solange ungefährlich, wie es sich ums bloße Andersdenken handelt. Sobald aber dieses Andersdenken sich politisch artikuliert, schlägt die Liberalität um in Repression. Es zeigt sich dann, daß die Universität in gleicher Weise mit Zwangsgewalt regiert, wie die politischen Institutionen. f.l.“

Wer nicht spurt, fliegt raus!“ Diskus Nov./Dez., 1967, Seite 14

Kleine Kolumne in der Frankfurter Neuen Presse vom 31. Mai 1969: „Kabarettist Rüegg

Der SDS hat dem Rektor den Humor nicht austreiben können. Das zeigte sich auf dem Empfang am Freitagabend, den Magnifi­zenz – wie alle zwei Jahre üblich – im Goethehaus gab, um der Frankfurter Bevölkerung den Dank der Universität abzustatten. Allerdings nicht, wie vorgesehen im luftigen Hof. ‘Denn leider haben es die Studenten in diesem Jahr nicht fertiggebracht, uns einen heißen Sommer zu bescheren’. – Mit einer kabarettreifen Damenrede führte Rüegg seine noch kabarettistischere Lands­männin Elfie Attenhofer ein, die im Nebenberuf Professorengattin ist. Dieser Schweizer Uni – Akzent hatte übrigens seine Berechti­gung. Rüegg teilte aus eigener Erfahrung mit, daß auf der Westdeutschen Rektoren – Konferenz der Schwyzer Dialekt allmäh­lich überhand nehme. Das Gerücht gehe um, es würden neuer­dings nicht nur Schweizer Uhren und Schweizer Käse, sondern auch Schweizer Rektoren exportiert. – Dazu eine Attenhofer – Pointe: Was ist der Unterschied zwischen exportierten Uhren und Rektoren? Die Uhren gehen…

Oder Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 2. Juni 1969: „Wie man Rüegg buchstabiert“

Eine Art Danksagung gab es am Freitagabend, wie wir lesen, seitens des Rektors der Frankfurter Universität, Professor Walter Rüegg. Alle zwei Jahre findet ein Empfang statt. Er gilt den Freunden und Gönnern des akademischen Hauses. Wie zu erfah­ren war, wagte dabei Elfie Attenhofer, die ‘schöne Staufacherin’, ein kabarettistisches Spielchen im überfüllten Saal des Goethe – Museums. Denn heiter sollte es schließlich zugehen. – Zwei Bon­mots mögen genügen: Rüegg selbst – er ist bekanntlich Schwei­zer – soll gesagt haben, sein Land exportiere nicht nur Uhren und Käse, sondern mittlerweile auch schon Rektoren. Worauf Frau Attenhofer meinte: ‘Aber der Unter­schied zwischen Uhren und Rektoren ist der – die Uhren gehen…’ – Wie’s wirklich ge­meint ist, erfuhren die unbekümmert – oder nur zum Teil ver­legen – lachenden Zuhörer später. Die ‘Staufacherin’ buchsta­bierte Rüeggs Namen so: ‘R’ beispielsweise wie ‘Robust’. ‘Ü’ gar wie ‘Übermensch’. Und am Ende, da gebe es gleich zweimal das ‘G’ wie ‘Genie’. Die Anspielung klang zumindest durch: ‘Genie’ deshalb, weil der die Scharmützel mit den Studenten ach so flott zu führen verstehe… – Lache da noch, wer kann. Den SDS – und nicht nur ihn – müssen solche bürgerlichen Zurschaustel­lung eigentlich bis zur Weißglut reizen. – Bleibt nur zu hoffen, daß wahr wird, was Rüegg als Entschuldigung dafür anführte, daß die Veranstaltung nicht im Freien habe stattfinden können: Der ‘heiße Sommer’ sei ‘in zweifacher Hinsicht’ noch nicht ange­brochen. – So gesehen könnte man allerdings fast annehmen, aus der schönen Schweiz werde vor­wiegend Käse exportiert.“

Die Persönlichkeit Rüeggs – Eine Kurzanalyse von H. Riehn

Ein Blick in das Personen – und Vorlesungsverzeichnis für das WS 1967/68, informiert den Leser lapidar, der Rektor, Dr.phil.Rüegg, sei als „Ordentlicher Professor“ der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zugeordnet, wohne nur wenige hundert Meter von der Universität entfernt im Westend in der Ulmenstraße 8 und sei seit 9.11.1961 Mitglied der Hochschule [Seite 45 des Personen – und Vorlesungsverzeichnisses für das Wintersemester 1967/68]. Einige Seiten weiter erfährt man zusätzlich: Der Protagonist ist neben Professor Luckmann Direktor des im Universitätshauptgebäude gelegenen Seminars für Gesellschaftslehre, dem 8 Assistenten und eine Akademische Rätin zugeordnet sind [Seite 77 des Personen – und Vorlesungsverzeichnisses für das Wintersemester 1967/68]. Der Schweizer Rüegg ist zu diesem Zeitpunkt 49 Jahre alt. Nach einem Studium der klassischen Philologie, Philosophie und Nationalökonomie in Zürich und an der Sorbonne in Paris, promoviert er 1944 in Zürich zum Dr.phil., erlangt 1947 das Diplom für das Höhere Lehramt an der Universität Zürich, wo er sich auch habilitiert. 1956 bis 1961 ist er als Hauptgeschäftsführer schweizerischer und europäischer Wirtschaftsverbände tätig [Siehe hierzu: Rüegg, Walter. Soziologie. Funk-Kolleg zum Verständnis der modernen Gesellschaft. aaO, vorangestellter Klattentext].

In seinem Artikel „Das Ende einer Liebe auf den ersten Blick“ [Rüegg, Walter: Das Ende einer Liebe auf den ersten Blick. In: Wirtschafts-Sozialwissenschaftler in Frankfurt am Main. Zusammengestellt zum Universitätsjubiläum 1982, ergänzt und herausgegeben zum Universitätsjubiläum 1989 von Bertram Schefold, S.199 ff.], erläutert Rüegg, er habe die Frankfurter Fakultät schon vor 1961, nämlich am 08.07.1955, anläßlich eines von ihm gehaltenen Vortrags zum Thema „Geldwirtschaft, Demokratisierung der Gesellschaft und humanistische Bildung“ kennengelernt. Es sei offenbar eine gegenseitige und nachhaltige Liebe auf den ersten Blick gewesen. Allerdings wird erst 4 Jahre später ein soziologischer Lehrstuhl geschaffen, um den seit 1934 verwaisten Lehrstuhl Karl Mannheims wieder zu errichten, auf den er dann 1961 berufen wird, wobei er Direktor des Seminars für Gesellschaftslehre wird. Die Liebe muß groß gewesen sein, denn er hebt hervor, er habe deswegen eine attraktive Stelle in der Schweizer Industrie aufgegeben und drei andere Rufe an deutsche Universitäten ausgeschlagen.

Noch weiter zurück reichen Rüeggs Kontakte zu einzelnen Mitgliedern der Universität. Dies gilt vor allem für Heinz Sauermann , der ihm schon kurz nach Kriegsende, im Juni 1946, als Mitglied einer Frankfurter Delegation neben Walter Hallstein und Willy Hartner bei den ersten Marburger Hochschulgesprächen [Rüegg, Walter: Marburger Hochschulgespräche 1946-1947] begegnete, dem er über Jahrzehnte hinweg verbunden bleibt, und der ihm 1952/53 die Durchführung eines sogenannten interfakultären Seminars im Rahmen des Frankfurt-Chicago-Interuniversity-Exchange Programms vermittelt, an dem fünf Chicagoer und sieben Frankfurter Dozenten sowie Studenten verschiedenster Nationalitäten im Verlauf von zwei Semestern teilnehmen. Zum Beginn des WS 1965/66 tritt Rüegg sein Rektoramt an. Noch im Juli 1966 ist der Diskus, die „Frankfurter Studentenzeitung“, die ihn nur wenige Monate später heftig attackiert, anläßlich seiner Wahl für ein weiteres Jahr voll des Lobes. Der Autor hebt dessen nie erlahmende Schaf­fenskraft hervor und führt schließlich anerkennend aus:

Wie man auch immer zu seiner hochschulpoliti­schen Konzeption stehen mag, man kann diesem noblen Mann an der Spitze der Frankfurter Universität  die Achtung nicht versagen. Denn bei aller Grundsätzlichkeit seines Denkens und Handelns ist ihm jeder Dogmatismus fremd. Einsicht in die Notwendigkeiten der modernen Hochschule ist bei Prof. Rüegg ebenso anzutreffen wie Aufgeschlossenheit und Verständnis für die Wünsche und Probleme aller Hochschulkorporationen, auch und vor allem für die der Studenten. Der Realist Rüegg rückt auf der Basis des neuen Hoch­schulgesetzes der Misere der Frankfurter Universität  entschlossen zuleibe. Dabei die Freiheit des Geistes für die Professoren zu wahren und für die Studenten neu zu reali­sieren ist sein Ziel. Welcher Einsichtige könnte ihm hier die Unterstützung versagen? – Vielleicht wird man die Amtszeit des Rek­tors Rüegg einmal in einem Atemzug mit den unvergessenen zweijährigen Rektoraten der Professoren Horkheimer und Rajewsky nennen.“

DISKUS vom 1. Juli 1967: „Alter neuer Rektor“

Später – als es schon zu ersten Auseinandersetzungen mit dem SDS kommt – erklärt Rüegg in einer Diskussionsveranstaltung, in der er sich zu seinem Faschismusvorwurf äußern soll, er habe sich für eine wissenschaftliche Karriere in der Bundesrepublik Deutschland entschieden, weil er dazu beitragen wolle, daß nicht wieder eine Herrschaft der Lüge und des Terrors in diesem Land um sich greife. Seine Mutter habe die meisten ihrer engsten Angehörigen in nazistischen Konzentrationslagern verloren [Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Podiumsdiskussion zur Hochschulreform“]. Dies bringt ihm prompt den Vorwurf der Demagogie ein [Artikel>27.11.1967>>FAZ: „Kommilitonen, Genossen, Magnifizenz“]. Statt als liberaler Humanist goutiert zu werden, beschimpft man ihn nun als „Schweizer General“ [Flugblatt>31.03.1969>>Basisgruppe Germanistik: „Germanistik abschaffen!“] oder als „autoritären Meinungstechniker“ [Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Rüegg: Kein Boulevardjournalist“].

Entschiedenheit, Unbeirrbarkeit und Beharrlichkeit bestimmen seine dreijährige Amtsführung als Rektor. Die zusätzliche Übernahme des Vorsitzes der Westdeutschen Rektorenkonferenz in Bad Godesberg, nachdem er vorher schon Sprecher der Hessischen Rektorenkonferenz gewesen ist, bestätigen seinen Ehrgeiz, der ihm den Ruf einbringt, ein Wunderkind unter Westdeutschlands Rektoren zu sein [Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Wer nicht spurt, fliegt raus!“]. In einer kabarettistischen Veranstaltung interpretiert die Schweizer Landsmännin Attenhofer seinen Namen:

„‘R’ beispielsweise wie ‘Robust’. ‘Ü’ gar wie ‘Übermensch’. Und am Ende, da gebe es gleich zweimal das ‘G’ wie ‘Genie’.

Frankfurter Rundschau vom 2. Juni 1969: „Ü wie Übermensch? Wie man Rüegg buchstabiert“

Die konsequente Rigidität seines Handelns schaffen Rüegg auch unter den Kollegen nicht nur Freunde. Dies scheint verräterisch durch, als er sich im Juli 1968 zu dritten Mal zur Rektorwahl stellt, und ihm dies einige Hochschullehrer ausdrücklich übelnehmen [Artikel>11.07.1968>>FR: „Der letzte Rektor“]. Seinen hochschulpolitisch eingenommenen – erklärtermaßen konservativen – Positionen bleibt er bis zum Verlassen des Rektorats treu. Als im Jahre 1970 das Hessische Universitätsgesetz endgültig die Gruppenuniversität etabliert, scheidet er unter Protest am 06.05.1970 aus dem Rektoramt aus, wobei dies nicht demütig still geschieht, sondern unter kritischer Auflehnung gegen die „handstreichartige“ Bestellung der Übergangsrektoren Denninger und Wiethölter durch Kultusminister Schütte, dem er vorwirft, dies unter Mißachtung des in Artikel 60 der Hessischen Verfas­sung den Universitäten garantierten Rechts der Selbstverwaltung unternommen zu haben, um die ihm politisch nahestehenden Kollegen, die im übrigen die Novellierung maßgeblich beeinflußt hatten, bis zur Wahl eines Universitätspräsidenten ohne Beteiligung der Selbstverwaltungsorgane der Hochschule in diese Ämter zu hieven [Pressemitteilung>18.05.1970>Rektor und Prorektor; uni-report aktuell: „Presseerklärung Rüegg/ Rammelmeyer, Rücktritt vom Rektorenamt“]. Zusammen mit Prorektor Rammelmeyer verbindet er den Abschied vom Amt mit einer Kampfansage:

Anmerkung Riehn: wird noch eingefügt

Nachruf für Walter Rüegg

Nachdem Rüegg am 29. April 2015 in La Villette (Schweiz) verstirbt, erinnert Bertram Schefold in einem Nachruf in der „Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 19. Dezember 2015 an dessen Verdienste. Anzumerken ist: Rüegg war Mitglied dieser Gesellschaft.

Breitenwirkung erreichte Rüeggs wissenschaftliches Schaffen durch sein Lehrbuch der Soziologie aus dem Jahr 1969. Es war ein Bestandteil des von ihm selbst angeregten Funk-Kollegs, einer „Vorlesungsreihe der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Rundfunk“. Das Funk-Kolleg sollte den infolge der Zunahme der Studentenzahlen an die Grenzen der Aufnahmefähigkeit gelangten Universitätsbetrieb ergänzen und weitere Schichten erreichen. Er war ein Vorkämpfer der Hochschulreform, stand aber in einem distanzierten Verhältnis zur Kritischen Theorie der Frankfurter Schule und ihrem utopistischen Denken. Von den „Hessischen Rahmenrichtlinien zur Gesellschaftspolitik“ hielt er wenig; er wandte sich besonders gegen die dogmatisch vorgegebene Geschichtstheorie. Theoretisch und in seiner eigenen Forschung setzte er sich für ein interdisziplinäres Verständnis der Soziologie ein. Rüegg nannte als Zielsetzungen der Hochschulreform den Übergang zur Präsidialverfassung, die Umgestaltung der Fakultäten zu Fachbereichen, die stärkere Beteiligung promovierter Mitarbeiter, die stärkere Beteiligung der Studenten auf der Ebene der Fachgebiete, unter organisierter Evaluierung der Lehrveranstaltungen, und schließlich gelte es, die Größe der Universität zu beschränken; die Hochschulreform könne nicht darin bestehen, die Humboldt’sche Universitätsidee in plebiszitärer Form zu erneuern. Rüeggs Berufung eröffnete für die WiSo-Fakultät die Perspektive, einen Diplomstudiengang Soziologie einzurichten. In der Philosophischen Fakultät, in der insbesondere Horkheimer und Adorno auch Soziologie neben Philosophie lehrten, existierte bereits ein solcher; man sollte schließlich, unter großen Mühen zu einer gemeinsamen Prüfungsordnung gelangen. Sie diente als Grundlage eines erfolgreichen gemeinsamen Studiengangs, der von 1966 bis 1971 bestand, als die Verantwortung für die Ausbildung an die Fachbereiche überging.
Letzter Rektor nach altem Recht – Rüegg wurde 1963 zum Dekan gewählt, und diese Funktion wiederum war sein Sprungbrett für das Rektorat im Jahr 1965/66. Mit seinem Engagement für die Öffentlichkeitsarbeit der Universität erschien er vielen als „links.“. Energisch setzte er sich für ein neues Hochschulgesetz in Hessen ein und war 1967 Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz. Eine dritte Amtszeit, erkämpft in umstrittenen Wahlen, weil dritte Amtszeiten eigentlich nicht üblich waren, überstand er in immer turbulenteren Verhältnissen, in denen schließlich nicht mehr ordentlich gewählt werden konnte, so dass er eine vierte Amtszeit kommissarisch eingesetzt begann. In dieser war er der letzte Rektor der Universität nach altem Recht. Mit den anderen hessischen Universitätsrektoren trat er protestierend zurück, als das hessische Hochschulgesetz endlich eingeführt wurde. Nach einem Urlaub und einer Übergangsperiode wich er 1973 an die Universität Bern aus. Als Rektor ist Rüegg vor allem in Erinnerung, weil er ein neues Hochschulgesetz beförderte und sich dann gegen seine konkrete Ausgestaltung wendete. Die schwereren Konflikte allerdings verbanden sich mit der Auseinandersetzung um die Studentenrevolte. Der Punkt, an dem die Steigerung von deren Manifestationen nicht mehr tolerierbar schien, lag für jeden Hochschullehrer woanders. Während die einen sich schon gegen die Anfänge verwahrten, während Rüegg selbst Kritik so lange guthieß, als sie sich mit harmlosen Provokationen verband, unterstützten Adorno, Habermas und von Friedeburg „den Protest unserer Studenten gegen Gefahren einer technokratischen Hochschulreform“ noch bei der Besetzung des Soziologischen Seminars, einige Monate, nachdem schon das Rektorat besetzt worden war, auch wenn sie die Aktionen selbst nicht guthießen. Während Jahrzehnten bewahrten Horkheimer und Rüegg bei Differenzen in der Sache Kollegialität, ja sogar Freundschaft, während sich Rüegg mit Adorno nur schwer vertrug. Für Horkheimer schrieb er einen Nachruf, aus Anlass von dessen Begräbnis in Bern, an dem nur wenige, verlegene Vertreter aus Frankfurt, teilgenommen zu haben scheinen, denn auch Horkheimer war aus der Studentenrebellion nicht unbeschadet hervorgegangen. Seinem Konflikt mit Adorno hat Rüegg einen ganzen Vortrag in Heidelberg gewidmet, in dem neben wissenschaftlichen Kontroversen persönliche Erfahrungen und charakterliche Differenzen zur Sprache kommen. Gewiss war Adorno als Philosoph der Bedeutendere der beiden, aber Rüegg war ihm in der klassischen Bildung und in der Einschätzung und Gestaltung des politisch Möglichen und Gebotenen überlegen. Rüegg gelangte in Bern in neue Positionen, in denen er seine wissenschaftliche Herangehensweise mit seiner politischen und organisatorischen Begabung fruchtbar machen konnte. Zu einem Monument wurde das in mehrere Sprachen übersetzte vierbändige Werk „Geschichte der Universität in Europa“, das auf Initiative und mit Hilfe der Europäischen Rektorenkonferenz erschien. Er stellte die These auf, während 800 Jahren seien die wesentlichen Funktionen und Strukturen der Universität bewahrt worden, trotz dem enormen Wandel der Rahmenbedingungen. Rüegg schätzte das amerikanische Universitätssystem als eine Abwandlung des europäischen. Wenn heute versucht wird, sich an amerikanische Vorbilder stärker anzulehnen, würde er dem wenigstens nicht grundsätzlich widersprechen. Auf seinem Gebiet stellt er sich dar als ein Mann von besonderem Charakter, der sein Erbe, das familiäre und das intellektuelle, zu bewahren und zur Geltung zu bringen wusste: in seiner Weise eine historische Gestalt.

Die ausführliche weitere Würdigung Rüeggs durch Schefold

Siehe hierzu das 9. Transdisziplinäre Gespräch im Projekt „Protosociology“ der Frankfurter Universität vom 22.11.2018, in welchem Schefold im Rückgriff auf den oben zitierten Nachruf sich umfassend mit der Karriere Rüeggs befasst. Hierbei greift er zudem auf sein Werk „Walter Rüegg: Soziologe, Humanist und Bildungsreformer, Von der Jugend in der schweizerischen Vorkriegszeit bis zum Ruf nach Frankfurt„, erschienen bei Springer VS, 2017.

Das Archivprojekt „Rüegg“ der Universität der Bundeswehr Hamburg :


Dem „Archivprojekt“ der Universität der Bundeswehr Hamburg hat Rüegg eine umfassende Sammlung von Dokumenten zur Verfügung gestellt, die sich insbesondere auf die Epoche beziehen, die im Verlauf seiner Rektoratszeit entstanden sind:

Das Projekt, geleitet von Walter Rüegg, Detlef K. Müller und Carola Groppe, wurde von November 2007 bis Juli 2008 von der Fritz Thyssen Stiftung gefördert. In dieser Zeit wurden Dokumente, die Walter Rüegg in seiner Zeit als Ordinarius, Dekan und Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.M. (1961-1973) gesammelt hatte insgesamt rund 150 Aktenordner und-kästen archivarischen Ordnungsregeln entsprechend aufgearbeitet. Dieses Material steht nun für zukünftige Projekte zur Universitätsgeschichte der 1960er und 1970er Jahre und insbesondere zu ‚1968‘ zur Verfügung. Es umfasst Akten aus Rektorat und Senat der Universität Frankfurt, der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bzw. später des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften, der Westdeutschen Rektorenkonferenz, des Bundes Freiheit der Wissenschaft, aber auch persönliche Unterlagen von Walter Rüegg, Dokumente außeruniversitärer Institutionen und Zeitungsartikel zu Hochschul- und Bildungsfragen, zu Studienreformen und Universitätsgesetzen und nicht zuletzt zu den Studentenunruhen. Die Quellen dokumentieren die Veränderungen und Umbrüche an der Universität Frankfurt, in Hessen sowie der gesamten Bundesrepublik ausgehend von den frühen 1960er Jahren bis Ende der 1970er Jahre. Herzstück der Sammlung ist der Bestand zu den Studentenunruhen in Frankfurt in der zweiten Hälfte der 1960er und in den frühen 1970er Jahren.

Ein sogenanntes „Findbuch“ mit 431 Seiten schlüsselt den riesigen Bestand auf. Jedoch ist kein direkter Zugriff auf die Dokumente per Internet möglich.